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   VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10.Z   

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https://dejure.org/2012,87843
VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10.Z (https://dejure.org/2012,87843)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.01.2012 - 10 A 2619/10.Z (https://dejure.org/2012,87843)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z (https://dejure.org/2012,87843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des schwerbehinderten Menschen etwa sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist ( vgl. BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287, 294 = juris, Rdnr. 24) oder ob andere arbeitsrechtliche Schranken, wie sie etwa außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG gelten, eingehalten sind.

    Nur wenn die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam ist, die Unwirksamkeit der Kündigung 'ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt' ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, a.a.O. = juris, Rdnr. 25; BAG , Beschluss vom 27. Februar 1985 - GSW 1/84 -, BAGE 48, 122, 125 = juris, Rdnr. 85), ist der Zustimmungsantrag des Arbeitgebers vom Integrationsamt abzulehnen, bzw. eine erteilte Zustimmung vom Gericht aufzuheben, weil das Integrationsamt nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des schwerbehinderten Menschen mitwirken soll.

  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. VwGO liegen dann vor, wenn die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Probleme aufwirft, die das Verfahren in seinem Schwierigkeitsgrad deutlich von dem der in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitfälle abhebt ( vgl. HessVGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, juris, Rdnr. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - 14 S 913 -, NVwZ 1997, 1230).

    Zur Darlegung der vorgenannten Voraussetzungen hat der Antragsteller dazutun, hinsichtlich welcher aufgrund der erstinstanzlichen Entscheidung auftretender Fragen sich besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten ergeben sollen und worin die aus seiner Sicht vorliegende besondere tatsächliche oder rechtliche Problematik im einzelnen bestehen soll ( vgl. HessVGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2003 - 9 UZ 768/02 -, juris, Rdnr. 12, vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, a.a.O., vom 15. Juli 1997 - 13 TZ 1947/97 -, juris, Rdnr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Nur wenn die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam ist, die Unwirksamkeit der Kündigung 'ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt' ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, a.a.O. = juris, Rdnr. 25; BAG , Beschluss vom 27. Februar 1985 - GSW 1/84 -, BAGE 48, 122, 125 = juris, Rdnr. 85), ist der Zustimmungsantrag des Arbeitgebers vom Integrationsamt abzulehnen, bzw. eine erteilte Zustimmung vom Gericht aufzuheben, weil das Integrationsamt nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des schwerbehinderten Menschen mitwirken soll.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Diese Zweifel müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris, Rdnr. 9).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Dabei ist nicht erforderlich, dass bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg, denn das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen ( vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. April 2010, - 10 A 2187/09.Z -, nicht veröffentlicht; BVerfG , Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2009, - 1 BvR 812/09 -, m .w.N., juris, Rdnr. 16).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Die durch den vorgenannten Interessenausgleich bewirkte gesetzliche Vermutung erstreckt sich nach dem ausdrücklichen Gesetzestext auch auf die fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb ( vgl. die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 13/4612, Seite 9 unter A I 3; BAG , Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 -, BAGE 88, 363 ff. = juris, Rdnr. 19).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Er führt im ersten Absatz auf der Seite 4 seiner Begründungsschrift ohne weitere Darlegungen lediglich aus, dass die Rechtssache nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Schriftformerfordernis von Interessenausgleichen (Urteile vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08, 2 AZR 586/08 und 2 AZR 731/08 -) auf die 'tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten' hinzeige.
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 731/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Er führt im ersten Absatz auf der Seite 4 seiner Begründungsschrift ohne weitere Darlegungen lediglich aus, dass die Rechtssache nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Schriftformerfordernis von Interessenausgleichen (Urteile vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08, 2 AZR 586/08 und 2 AZR 731/08 -) auf die 'tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten' hinzeige.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. VwGO liegen dann vor, wenn die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Probleme aufwirft, die das Verfahren in seinem Schwierigkeitsgrad deutlich von dem der in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitfälle abhebt ( vgl. HessVGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, juris, Rdnr. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1997 - 14 S 913 -, NVwZ 1997, 1230).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 586/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2012 - 10 A 2619/10
    Er führt im ersten Absatz auf der Seite 4 seiner Begründungsschrift ohne weitere Darlegungen lediglich aus, dass die Rechtssache nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Schriftformerfordernis von Interessenausgleichen (Urteile vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08, 2 AZR 586/08 und 2 AZR 731/08 -) auf die 'tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten' hinzeige.
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

  • VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für

  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Selbsthilfe

  • VGH Hessen, 28.05.2003 - 9 UZ 768/02

    Absetzungsfrist, Baugenehmigung, Bauweise, Maß der baulichen Nutzung,

  • VGH Hessen, 17.07.1998 - 8 UZ 2071/98

    Rechtsmittelzulassung: zum Umfang der Darlegung von Zulassungsgründen,

  • VG Mainz, 05.04.2019 - 1 K 731/18

    Fehlerhafte Ausübung des Ermessens bei der Zustimmung zur Kündigung eines

    Sinn und Zweck des Zustimmungsverfahrens ist es nicht, eine zusätzliche, zweite Kontrolle der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Kündigung zu schaffen (OVG MV, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 19/14 -, juris, Rn. 55; HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris, Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 28. September 2010 - 12 B 10.1088 -, juris, Rn. 30; VG Ansbach, Urteil vom 26. März 2009 - AN 14 K 08.01924 -, juris, Rn. 42 f.).
  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

    Die Schutznormen im SGB IX sollen nach ihrer Regelungskonzeption erkennbar keinen umfassenden Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bieten (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 5 B 24/06 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 12 A 3344/20 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris).

    Da der besondere Schutz des § 168 SGB IX dem schwerbehinderten Arbeitnehmer zusätzlich zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz gegeben worden ist, darf das Integrationsamt die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung grundsätzlich nicht prüfen (Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris).

    Nur wenn die beabsichtigte Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorschriften offensichtlich unwirksam ist, die Unwirksamkeit der Kündigung "ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt" (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GSW 1/84 -, juris), ist der Zustimmungsantrag des Arbeitgebers vom Integrationsamt abzulehnen, weil das Integrationsamt nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des schwerbehinderten Menschen mitwirken soll (Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 12 C 11.1554 -, juris).

    Wie bereits ausgeführt, haben sich die Verwaltungsgerichte nach der Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Evidenzkontrolle darauf zu beschränken festzustellen, ob die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 5 C 23/99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GSW 1/84 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 12 ZB 10.587 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 12 C 11.1554 -, juris).

  • VG Mainz, 13.06.2019 - 1 K 787/18

    Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen

    Zielrichtung des Zustimmungsverfahrens ist es nicht, eine zusätzliche, zweite Kontrolle der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Kündigung zu schaffen (OVG MV, Urteil vom 24. März 2015 - 1 L 19/14 -, juris, Rn. 55; HessVGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris, Rn. 13; BayVGH, Urteil vom 28. September 2010 - 12 B 10.1088 -, juris, Rn. 30).
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